Mitwirkungsphase wird verlängert

Rheinregulierung - Newsbeitrag
 
4. April 2024 Projekt Rhesi

Mitwirkungsphase wird verlängert

Die Mitwirkungsphase zum Hochwasserschutzprojekt «Rhesi» startete am 11. März 2024. Vorgesehen war, dass die Mitwirkung bis 28. April dauert. Die Frist wird nun bis 31. Mai 2024 verlängert.

Die Internationale Rheinregulierung veröffentlichte am 11. März 2024 rund 400 Pläne und Berichte zum Hochwasserschutzprojekt Rhesi. Die Bevölkerung kann die Unterlagen online einsehen und während der Mitwirkungsphase Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge abgeben. In der Schweiz ist der Kanton St. Gallen für das sogenannte Mitwirkungsverfahren zuständig. Auf Bitten von mehreren Seiten wird die Mitwirkungsfrist sowohl in der Schweiz vom Kanton St.Gallen als auch in Österreich von der Internationalen Rheinregulierung verlängert. Neu endet die Frist am 31. Mai 2024.

Hilfe bei Fragen
Auch die regelmässigen Auskunftstermine bei der Internationalen Rheinregulierung werden im Mai fortgeführt. Nach Voranmeldung besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in Papierform einzusehen und Fachpersonen direkt Fragen zu stellen. Die Termine finden im Zentralbüro der Internationalen Rheinregulierung in der Parkstrasse 12 in St. Margrethen statt. Um Anmeldung per E-Mail an info@rheinregulierung.org oder telefonisch unter +41 71 747 71 00 wird gebeten.
• Freitag, 05. April: 15 bis 18 Uhr
• Freitag, 12. April: 14 bis 17 Uhr
• Freitag, 19. April: 15 bis 18 Uhr
• Freitag, 26. April: 14 bis 17 Uhr
• Freitag, 3. Mai: 15 bis 18 Uhr
• Mittwoch, 8. Mai: 15 bis 18 Uhr
• Mittwoch, 15. Mai:15 bis 18 Uhr
• Mittwoch, 22. Mai: 15 bis 18 Uhr
• Mittwoch, 29. Mai: 15 bis 18 Uhr

Die Mitwirkungsphase
Als grenzüberschreitendes Hochwasserschutzprojekt durchläuft das Projekt Rhesi die Bewilligungsverfahren sowohl von Österreich als auch von der Schweiz. Diese unterscheiden sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Lage der beiden Länder. In der Schweiz ist noch vor der öffentlichen Auflage eines Projekts ein sogenanntes «Mitwirkungsverfahren» durchzuführen. Dabei hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Berichte und Pläne einzusehen und Rückmeldungen abzugeben. In Österreich ist dieser Schritt nicht gesetzlich vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit geschieht erst im Rahmen des UVP-Genehmigungsverfahrens. Im Sinne der Gleichbehandlung wird auch der Vorarlberger Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Unterlagen einzusehen und Rückmeldungen abzugeben. Die Internationale Rheinregulierung macht daher die Dokumente und Pläne, die im Kanton St. Gallen im Rahmen der Mitwirkung eingesehen werden können, auch in Österreich öffentlich zugänglich. Rund 400 Pläne und Berichte, insgesamt rund 4 Gigabyte, können vom 11. März bis 31. Mai 2024 online unter www.rhesi.org/mitwirkung angeschaut und kommentiert werden. Nach Ablauf der Frist werden die Rückmeldungen analysiert und in einem Bericht zusammengefasst. Gute, umsetzbare Beiträge können so einen hilfreichen Beitrag in der weiteren Planung für die öffentliche Auflage leisten.