Antworten zu oft gestellten Fragen

Fragen und Antworten

Kann man bei der Internationalen Rheinregulierung eine Rheinbähnlefahrt buchen?

Die Rheinbähnlefahrten werden durch den Verein Rhein-Schauen in Lustenau organisiert. Alle Informationen zu den Fahrplänen und den verschiedenen Angeboten finden Sie unter www.rheinschauen.at.

Werden bei der Vorstreckung die gesamten Feststoffe aus dem Rhein ausgebaggert?

Es werden lediglich ca. 5-10% der jährlichen Feststoff-Fracht des Alpenrheins ausgebaggert. Dabei werden Kies und Sand dem Fluss entnommen und als Baustoffe weiter verwertet. Die feineren Feststoffe, die den grössten Teil der vom Rhein antransportierten Jahres-Feststoffmenge ausmachen und für die Trübung des Wassers verantwortlich sind, werden vom Rhein über die Vorstreckung in den Bodensee verfrachtet.

Wenn bei Hochwasser Wasser aus den Dammböschungen austritt, ist das gefährlich? Gibt es dann ein Problem mit der Dammdichtung?

Die Hochwasserdämme sind Erdbauwerke. Bei einem Einstau infolge Rhein-Hochwasser kommt es immer zu einer Durchsickerung des Dammkörpers. In weiterer Folge – speziell bei länger andauernden Hochwässern und hohen Wasserständen im Alpenrhein – zu einem Wasseraustritt auf der landseitigen Dammböschung. Dieser Prozess ist grundsätzlich nicht aussergewöhnlich, muss aber laufend beobachtet werden. Solange klares Wasser austritt, ist kein Eingriff notwendig. Wenn aber trübes Wasser austritt, müssen bauliche Gegenmassnahmen bereits während des Hochwassers getroffen werden.

Wieso gibt es auf dem Rheindamm so wenige Bäume? Wieso wird alles gerodet entlang der Hochwasserdämme?

Die Hochwasserdämme in ihrer derzeitigen Ausgestaltung weisen über weite Strecken steile Böschungen auf, auch die Kronenbreite ist eher schmal. Wenn bei Hochwasser ein Baum entwurzelt wird, könnte dies den Hochwasserdamm zu sehr schwächen. Einzelne Bäume oder Baumgruppen sind daher nur in Abschnitten mit überbreitem Dammquerschnitt oder flachen Böschungen zulässig. Durchgehende Wälder oder heckenartige Gehölzpflanzungen hingegen sind auf den Hochwasserdämmen hingegen grundsätzlich nicht empfehlenswert, da sie zusätzlich die Zugänglichkeit und Einsehbarkeit, vor allem im Hochwasserfall, zu sehr einschränken sowie für grabaktive Tiere (z. B. Dachse) sehr attraktiv als Lebensraum wären.

Darf man mit dem Fahrrad an die Vorstreckung hinausfahren?

Aufgrund des Baustellenverkehrs entlang der Vorstreckung besteht dort beidufrig ein Fahrverbot, das auch für Radfahrer gilt. Die Wege sind baulich nicht für den Radverkehr geeignet. Gerne können Sie die Rheinvorstreckung zu Fuss oder rechtsufrig mit dem Rheinbähnle (www.rheinschauen.at) erkunden.

Kann ich selbst mit dem Auto ins Vorland/an die Vorstreckung fahren und Schwemmholz sammeln, Sand und Letten aufladen?

Das Sammeln von Sand, Steinen und Schwemmholz entlang von Gewässern fällt unter den Gemeingebrauch, der von Gesetzes wegen zulässig ist, solange er ohne den Einsatz von Maschinen und motorisierten Geräten erfolgt. In Naturschutzgebieten gelten jedoch auch diesbezüglich gesonderte Bestimmungen und Verbote, die unbedingt zu beachten sind. In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Anmeldung bei der Internationalen Rheinregulierung und /oder beim Naturschutzverein Rheindelta die Zufahrt mit einem Kraftfahrzeug für diese Zwecke gestattet werden.

Darf ich meinen Hund frei laufen lassen im Rheinvorland?

Diese Frage wird je Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde über erlassene Verordnungen zur Hundehaltung.

Kann ich überall mit meiner Drohne herumfliegen?

Es gelten generell die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen (z. B. in Naturschutzgebieten) für den Einsatz von Drohnen. Im Gebiet der Rheinvorstreckung und im gesamten Naturschutzgebiet Rheindelta gilt zum Schutz der Vogelwelt ein strenges Flugverbot für Drohnen, das bei Verstössen strafrechtlich geahndet wird.

Darf man mit der Luftmatratze/Schlauchboot/Motorboot/Kanu den Rhein entlang bööteln?

Das Befahren des Rheins mit motorisierten Wasserfahrzeugen zu Freizeitzwecken ist verboten. Das Befahren des Rheins mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen (auf eigene Verantwortung!) unter Beachtung der vorhandenen Schifffahrtszeichen und Verbote, insbesondere im Bereich der Rheinvorstreckung und des Naturschutzgebiets Rheindelta, ist hingegen nicht untersagt. Ungeübte Wassersporttreibende sollten den Rhein aufgrund seiner Dynamik meiden. Es gilt auch hier die Eigenverantwortung.

Kann man bei der Internationalen Rheinregulierung Wasserbausteine/Sandsäcke/Kies und Sand kaufen?

Die Internationale Rheinregulierung selbst verkauft weder Sandsäcke noch Baumaterialien, sondern hält diese Materialien ausschliesslich für eigene Zwecke vorrätig. Wenden Sie sich an Baumärkte und Kiesunternehmer in Ihrer Umgebung oder wegen der Sandsäcke an die Zivilschutzorganisationen des Landes Vorarlberg und des Kantons St.Gallen.

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