Mitwirkung zur Interventionspiste Anschluss Bruggerhorn

Rheinregulierung - Newsbeitrag
 
19. Dezember 2023 Arbeiten am Rhein

Mitwirkung zur Interventionspiste Anschluss Bruggerhorn

Vom 20. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 läuft beim Kanton St. Gallen die Mitwirkung für die Planung der Interventionspiste, Anschluss Bruggerhorn, St. Margrethen. Die Erreichbarkeit des Damms im Hochwasserfall ist ungenügend. Die Erschliessung soll daher mit einem Zugang vom Standstreifen der Autobahn A13 (Fahrtrichtung Rheineck) und weiteren Massnahmen verbessert werden.

Interventionspisten sichern im Ernstfall die Zufahrt zum Hochwasserdamm. So können allfällige Schadstellen am Damm problemlos gekennzeichnet, kontrolliert, beobachtet oder auch mit schwerem Gerät behoben werden. Zudem wird die laufende Wartung und Instandhaltung des Rheindamms dank Interventionspisten einfacher.

Heutiger Zugang zum Damm muss verbessert werden
Die Verflechtung von Autobahn, Hochspannungsleitungen und Hochwasserdamm, Rheintaler Binnenkanal, SBB-Bahnlinie und Hauptstrasse erschweren die Zugänglichkeit des Damms beim Bruggerhorn in St. Margrethen (Rhein-km 84.3 bis 84.9). Aktuell ist ein Zugang über das Rheinvorland möglich. Im Hochwasserfall, bei überfluteten Vorländern, ist dieser jedoch blockiert. Weiter führt ein zwei Kilometer langer Kiesweg vom Zollamt Au auf der Dammkrone der Autobahn entlang. Dieser ist jedoch für den Einsatz schwerer Fahrzeuge nicht geeignet. Derzeit wird bei sich erhärtenden Hochwasserprognosen vorsorglich Interventionsmaterial und ein Bagger im Bruggerhorn bereitgestellt. Die Lagerkapazitäten der knapp bemessenen Flächen auf dem heutigen Damm sind für umfangreiche Interventionsmassnahmen jedoch nicht ausreichend. Aus diesen Gründen hat die Internationale Rheinregulierung entschieden, die Erschliessungssituation zu verbessern.

Neue Zufahrt über die Autobahn
Um bei Hochwasserereignissen rascher einschreiten und genügend Material zuführen zu können, soll eine neue Ausfahrt ab dem Standstreifen der Autobahn A13 (Fahrtrichtung St. Gallen) entstehen. So soll ein Zugang vom Lehnenviadukt auf den Hochwasserdamm geschaffen werden. Auch eine Überfahrt über die Geleise der ÖBB-Linie St. Margrethen-Lustenau soll erstellt werden. Beide Zugänge werden nur im Hochwasserfall genutzt. Ein Wende- und Materiallagerplatz garantiert den flexiblen Einsatz der Transportfahrzeuge und schafft genügend Lagerkapazität für Interventionsmaterial. Auch auf der Dammaussenseite gegen den Binnenkanal sind Massnahmen geplant. Auf einem bereits heute bestehenden Absatz (Berme) in der Böschung wird eine Interventionspiste erstellt.

Mitwirkung
Gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700), kantonalem Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1), Art. 34, Abs. 2 und kantonalem Wasserbaugesetz (sGS 734.1), Art. 16, Abs. 3 sind die Anliegen der Bevölkerung in Form einer Mitwirkung in den Planungsprozess mit aufzunehmen. Auf der Webseite des Rheinunternehmens sind alle Informationen zum Projekt aufgeschaltet. Die Bevölkerung ist eingeladen, die vorliegenden Unterlagen zu studieren und Anliegen, Ideen und Verbesserungsvorschläge mittels Antwortformular einzureichen. Die Internationale Rheinregulierung dankt bereits jetzt für die wertvollen Rückmeldungen.