Bessere Zugänglichkeit am Bruggerhorn - Projektauflage

Rheinregulierung - Newsbeitrag

Bessere Zugänglichkeit am Bruggerhorn - Projektauflage

Sobald bei Hochwasser das Rheinvorland bei St. Margrethen überflutet ist, ist die Erreichbarkeit eines 600 Meter langen Dammabschnitts beim Bruggerhorn stark eingeschränkt. Der Weg dahin führt dann durch das überschwemmte Vorland oder den schmalen Dammkronenweg ab dem Zoll Au. Das soll nun geändert werden.

Wenn im Hochwasserfall die Dämme stark beansprucht werden, kann es notwendig sein, den Damm zu stabilisieren. Dazu wird beispielsweise an der Dammaussenseite Gewicht als Gegendruck zum Wasser auf der anderen Dammseite aufgebracht. Traditionell können solche sogenannten Auflastfilter aus Sandsäcken gemacht werden. An gut zugänglichen Stellen bringen aber Lastwagen den Schotter und Bagger verteilen diesen sehr effizient. Die Intervention am Damm kann so sehr viel rascher erfolgen als mit Sandsäcken, die auch viel Personal benötigen.

Damit künftig im Hochwasserfall auch zwischen Bruggerhorn und Lehnenviadukt rasch interveniert werden kann, wird die Zugänglichkeit zur Dammaussenseite verbessert. Dies Betrifft den Abschnitt zwischen Rheinkilometer 84.3 und 84.9 oder südlich der ÖBB-Brücke bis zur Autobahn auf dem Hochwasserdamm.

Zufahrt über Autobahn und ÖBB-Schienen
Bei künftigen, ausserordentlichen Hochwasserereignissen am Rhein soll die Zufahrt auf den Hochwasserdamm im Süden ab dem Standstreifen der Autobahn A13 (Fahrtrichtung Rheineck) erfolgen. Von Norden wird ein nicht öffentlicher Bahnübergang über die ÖBB-Schienen erstellt. Entlang des Rheins wird die Interventionspiste an der Böschung des Rheintaler Binnenkanals auf einer bereits heute bestehenden Berme (ein Absatz in der Böschung) erstellt. Über diesen 3.5 m breiten Kiesweg mit beidseitigem Bankett von 0.25 m soll im Hochwasserfall schweres Gerät verkehren und Interventionsmaterial rasch herangeführt werden.

Am Mittwoch, 10. Dezember startet die öffentliche Auflage bei der Gemeinde St. Margrethen. Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons St. Gallen aufrufbar.